Recht

Gesetzgebung, Recht und weitere rechtliche Arbeiten

Die Aktivitäten der Fachgruppe «Recht» wurden im Jahr 2021 fortgesetzt, insgesamt fanden vier hybride Sitzungen statt. Die Arbeit konzentrierte sich auf die Ausarbeitung eines «Leitfadens», welcher sich an die kantonalen Gesetzgeber richtet. Er führt Änderungen der kantonalen Verwaltungsverfahrensgesetze auf, welche sich im Hinblick auf die Nutzung der Plattform «Justitia.Swiss» in kantonalen Verwaltungsstreitigkeiten ergeben. Angesichts der Vielfalt der kantonalen Gesetze wurde die Idee eines Mustergesetzes bald aufgegeben und stattdessen der erwähnte «Leitfaden» erstellt. Die Arbeiten stützten sich auf den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation (BEKJ) und die damit verbundenen Änderungen der Verwaltungsrechtspflege des Bundes (VwVG) sowie auf verschiedene kantonale Gesetzgebungsprojekte. Dazu gehört insbesondere die Revision des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) des Kantons Bern, die sich ebenfalls in Vorbereitung befindet.

Die Fachgruppe «Recht» setzt sich aus Juristinnen und Juristen aus den Kantonen Aargau, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Tessin, Zug und Zürich zusammen. Ein Vertreter des Kantons Wallis wird 2022 der Gruppe beitreten, so dass dann alle Sprachregionen vertreten sein werden. Auch die KKJPD ist über ihren stellvertretenden Generalsekretär direkt involviert, der auch dafür sorgt, dass die spezifischen Bedürfnisse des Straf- und Massnahmenvollzugs berücksichtigt werden. Bei der Erstellung des «Leitfadens» kann die Gruppe auch auf eine Spezialistin für Datenschutzrecht auf kantonaler Ebene zurückgreifen.

Vereinbarung öffentlich-rechtliche Körperschaft

Parallel zu den Aktivitäten der Fachgruppe wurde auch bereits ein erster Entwurf einer Vereinbarung für die zukünftige öffentlich-rechtliche Körperschaft erarbeitet, welche von den Kantonen und der Eidgenossenschaft unterzeichnet werden soll. Der Entwurf stützt sich auf den Vorentwurf des BEKJ und kann nach Verabschiedung des Gesetzes angepasst werden.

Nächste Schritte

Die Fachgruppe «Recht» wird die Arbeiten zum Leitfaden im 2022 weiterführen und voraussichtlich im Sommer abschliessen.