Projekt 1: Plattform

Meilensteine

Im Jahr 2021 konnte mit dem Start der Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Vorangegangen waren diesem Schritt zahlreiche Arbeiten während der Konzeptphase:

  • In verschiedenen Fachgruppen formulierten die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer aus den Justizbehörden und der Anwaltschaft ihre Bedürfnisse an die Plattform.
  • Im Rahmen von kleineren Piloten, sogenannten «Sandboxes», wurden die Benutzerfreundlichkeit, die Gesetzeskonformität, die technische Machbarkeit und die administrativen Prozesse der künftigen Anwendungen getestet.
  • Die Leitsätze der Plattform, der Scope (Umfang), die Architekturvarianten und die Anforderungen an die Plattform wurden formuliert.
  • In- und ausländische Systeme, mit welchen bereits heute Teile des Rechtsverkehrs oder der Akteneinsicht in der Praxis realisiert sind, wurden analysiert.
  • Die Diskussionen rund um das E-ID-Gesetz und die Rolle des Staates bei der Bereitstellung digitaler Infrastruktur wurden genau verfolgt. Diese zeigten, dass es den Bürgerinnen und Bürgern ein grosses Anliegen ist, dass sensible Daten nicht durch Private verarbeitet und bereitgestellt werden sollen, sondern durch den Staat.

Die Resultate dieser Arbeiten wurden zu Beginn des Berichtsjahres in den Grobanforderungen an die Plattform konsolidiert und flossen in die Unterlagen für die Ausschreibung ein.

Grobanforderungen an die Plattform

Die Grobanforderungen beschreiben in einem Katalog, welche Funktionalitäten die Plattform bieten soll und welche organisatorischen Leistungen die Anbieterinnen erbringen müssen. Neben den Vorgaben, die sich aus dem Vorentwurf des BEKJ ergeben, wurden weitere Kriterien in die Grobanforderungen aufgenommen, unter anderem sind dies:

  • Die Plattform soll ausschliesslich den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht unterstützen, aber keine Bearbeitung von Akten ermöglichen.
  • Benutzerinnen und Benutzer können mehrere eigene Profile erstellen, um ihre unterschiedlichen Rollen zu separieren.
  • Die Plattform soll nicht nur PDF-Dokumente austauschen können, sondern muss sämtliche benötigten Datentypen unterstützen.
  • Anforderungen aus einem initialen Sicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS) wurden festgelegt. Dieses beinhaltet namentlich die Grundsätze von Privacy by Design und by Default, welche fordern, dass einzig die für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht benötigten Daten durch die Plattform verarbeitet werden dürfen.
  • Organisatorische Leistungen, welche zu erbringen sind, beinhalten die dauernde Überwachung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und die Formulierung von Abwehrmassnahmen gegen Cyberkriminalität.
Ausschreibung

Am 21. Juli 2021 wurde die Ausschreibung einer adaptierbaren Grundversion der Plattform «Justitia. Swiss» auf simap.ch publiziert. Hierzu wurde ein selektives, zweistufiges Verfahren praktiziert. Ein zentraler Fokus beim Aufbau der Plattform ist es sicherzustellen, dass die zukünftige öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft die Steuerung der Weiterentwicklung wie auch des Betriebs in eigener Hand behält. Daher wurden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in zwei separaten Losen ausgeschrieben. Aufgrund der Debatten rund um das E-ID-Gesetz entschieden die Steuerungsgremien, den technischen Betrieb nur für den Zeitraum auszuschreiben, bis das BEKJ im Parlament verabschiedet ist. Dann herrscht Klarheit, ob der Gesetzgeber einen privaten oder einen staatlichen technischen Betreiber wünscht.

Für die erste Phase des Beschaffungsverfahrens wurden Eignungskriterien an die Entwicklungspartnerin (Los 1) und die technische Betriebspartnerin (Los 2) formuliert. Aus den gegen 30 Eingaben wurden pro Los jeweils vier Anbieterinnen präqualifiziert, welche die Eignungskriterien am besten erfüllten.

Kurz nach der Ausschreibung reichten die Digitale Gesellschaft und eine IT-Firma eine Beschwerde gegen die Ausschreibung beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein und verlangten aufschiebende Wirkung. Das BVGer lehnte am 31. August 2021 mit einer Zwischenverfügung die aufschiebende Wirkung ab. Mit seinem Urteil vom 3. Januar 2022 entschied das BVGer, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Da die zwei Beschwerdeführenden kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung beziehungsweise der Abänderung der Ausschreibung nachweisen konnten, sind sie nach Ansicht des BVGer nicht legitimiert, Beschwerde zu führen. Die zweite Phase der Ausschreibung mit der Angebotseingabe wird somit im Lauf des ersten Quartals 2022 gestartet.

Nächste Schritte

Die Zuschläge für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform werden im Sommer 2022 erwartet. In einem ersten Schritt wird dann eine adaptierbare Grundversion der Plattform gebaut, welche aufgrund der Nutzerfeedbacks aus den Tests oder gemäss den Entscheiden des Parlamentes bezüglich des Bundesgesetzes über die Plattform (BEKJ) angepasst werden kann.